Bei Banksparkonten und anderen Anlageprodukten erscheint der Begriff „Einlagensicherung“ fast automatisch. Es beschreibt die rechtlichen und freiwilligen Instrumente zum Schutz des Bankkundenkapitals im Insolvenzfall. Dazu gehören die Eigenkapitalanforderungen der Banken, das Einlagensicherungsgesetz und freiwillige Bankenschutzfonds. Diese Mechanismen sind einer der Gründe, warum Bankprodukte als besonders sichere Anlagen gelten.
Die gesetzliche Einlagensicherung nach dem „Einlagensicherungsgesetz“ funktioniert im Dreieckssystem: Kunden zahlen Geld bei Banken ein. Kreditinstitute sind Mitglieder des Sicherheitssystems. Im Insolvenzfall entschädigt das Sicherheitssystem den Kunden. Nach der Finanzkrise 2008 gewährte die Bundesregierung den deutschen Einlegern unbegrenzte Vermögensgarantien. Die gesetzliche Durchsetzung dieser unbeschränkten Garantie war zunächst nicht geplant. Anschließend führte Deutschland am 31. Dezember 2010 eine gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Anleger ein. Dies gilt jedoch nicht für ausländische Banken, die nur eine Filiale in Deutschland haben. Kunden, die sich für ausländische Lieferanten entscheiden, brauchen sich noch keine Sorgen zu machen. Da die EU Mindeststandards festgelegt hat, gelten ähnliche Vorschriften für alle EU-Länder.
Angesichts der Finanzkrise haben die Banken in den letzten Jahren die Einlagensicherungsbedingungen für jede Bank und jeden Kunden erhöht: von 20.000 Euro auf 50.000 Euro, und die EU-Richtlinie 2009/14 / EG wurde von 2009 auf 100.000 Euro erhöht. Ab dem 3. Juli 2015 können Einleger auch eine Entschädigung von bis zu 500.000 Euro verlangen. Gilt innerhalb von sechs Monaten nach Zahlungseingang.
Für die gesetzlichen Einlagensicherungen in Deutschland sind der „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH“ und der „Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes öffentlicher Banken GmbH“ zuständig. Für Kunden ausländischer Institute in der EU ist dies jedoch auch relativ einfach: Sie müssen keine komplizierten Umwege mehr zum ausländischen Einlagensicherungssystem machen, sondern können eine Entschädigung vom deutschen Einlagensicherungssystem erhalten, das ausländische Institute vertritt.
Die meisten deutschen Privatbanken sind auch freiwillige Mitglieder des Bundesbankenverbandes (BdB), der seit 1976 zusätzlichen Schutz durch den sogenannten Einlagensicherungsfonds bietet. Kassa-, Termineinlagen und Spareinlagen (Girokonten, Sparkonten, Sichteinlagenkonten, Termineinlagenkonten, Banksparpläne und Wachstumssparguthaben) sowie Namens- und registrierte Sparanleihen sind durch das persönliche Garantielimit der Bank geschützt.
Das Limit beträgt 20% des Nettoverschuldungswerts jedes Kunden der Bank. Seit dem 1. Januar 2020 ist sie jedoch auf 15% gefallen. Da eine deutsche Bank jedoch mindestens 5 Millionen Euro Eigenkapital besitzen muss, heißt das für jeden Investor mindestens 750.000 Euro. Darüber hinaus verfügen zumindest große Banken über mehr Eigenkapital, sodass die Haftungsgrenze für Privatkunden fast kein Problem darstellt. Firmenkunden mit großen Einlagen sind eher betroffen.
Im Einklang mit den laufenden Reformen sollten institutionelle Investoren (Kommunen, Unternehmen) künftig vom Schutz ausgenommen werden, damit das Schutzniveau tatsächlich verbessert wird. Die Genossenschaft Volks- und Raiffeisenbanken verfügt über eine eigene unbegrenzte Einlagensicherung. So hat die Berliner Staatsbank seit 2015 die unbeschränkte Haftung durch rechtliche Umstrukturierung umgangen.
Banken verwenden häufig gesetzlich vorgeschriebene Informationsanforderungen, um persönliche Einlagen für Werbezwecke zu schützen, da der angezeigte Betrag sehr hoch ist. Im Falle einer schweren Bankenkrise reichen diese Beträge möglicherweise nicht aus, um die Bedürfnisse aller Privatkunden zu erfüllen. Insbesondere in der Finanzkrise haben die Menschen die Situation von Banken – Zusammenbruch im ganzen Land ausführlich diskutiert, und die Menschen bezweifelten, dass Einlagen mit schwachem Einlagenschutz ihre Ziele erreichen könnten. Daher wird empfohlen, Bankeinlagen auf den maximalen Einzahlungsbetrag zu beschränken. Begrenzen Sie auf 100.000 Euro und erweitern Sie den Betrag entsprechend.