Investitionsgenossenschaften haben sowohl Nachhaltigkeit als auch Rendite. Es klingt zu gut, unglaublich – aber was steckt hinter der Teilnahme in Form von Genossenschaftsaktien? Im folgenden Inhalt finden Sie die Überlegungen zur Anlage in Genossenschaftsanteilen.
Genossenschaften sind Vereinigungen von Menschen, die im Geschäftsbetrieb gemeinsame Ziele verfolgen. Generell wollen Genossenschaften die wirtschaftliche und soziale Entwicklung ihrer Mitglieder fördern. Das „Kooperationsgesetz“ legt diese Richtung fest. Einfach ausgedrückt kann eine Genossenschaft auch als „demokratische Unternehmensform“ bezeichnet werden, da jedes Mitglied das Recht hat, über die erworbenen Aktien der Genossenschaft abzustimmen und die gleichen Rechte zu genießen. Da Unternehmensaktien verzinslich sind und beim Verlassen der Genossenschaft an die Eigentümer zurückgegeben werden, generieren sie Renditen und sind auch für Einleger interessant.
Da der Begriff ursprünglich sehr allgemein gehalten war, gibt es viele Formen von Genossenschaften, die unterschiedliche wirtschaftliche Ziele verfolgen. Erstens gibt es Wohnungsgenossenschaften (oder Wohnungsbaugesellschaften), die ihren Mitgliedern bezahlbaren Wohnraum bieten wollen. Darüber hinaus genießen Bewohner von Genossenschaftswohnungen in der Regel lebenslange Mietverträge. Im Gegenzug müssen sie der Genossenschaft beitreten und eine bestimmte Anzahl verzinslicher Genossenschaftsaktien erwerben. Einige Wohnungsgenossenschaften bieten auch die Möglichkeit an, Aktien zu kaufen, ohne eine Wohnung in ihrem Portfolio beziehen zu müssen.
Es gibt auch Genossenschaftsbanken. Dazu gehören beispielsweise Volksbanken und Raiffeisenbanken. Hier können Sie Genossenschaftsanteile anstelle von Aktien kaufen. Im Gegenzug hat der Inhaber der Aktie ein Mitspracherecht bei der Hauptversammlung der Aktionäre oder Vertreter und kann von seiner Kapitaleinlage profitieren. Kreditgenossenschaften haben den größten Umsatz. Es gibt auch landwirtschaftliche und Energiegenossenschaften. Theoretisch kann jedoch jedes Unternehmen eine Genossenschaft sein. Zum Beispiel ist die Supermarktkette „Edeka“ eine Genossenschaft.
Mit dem Besitz von Geschäftsanteilen können Sie Gewinne in Form von jährlichen Dividenden erhalten. Diese werden jedoch in der Regel erst am Ende der Investition ausgezahlt, wenn die Aktien annulliert werden. Im Durchschnitt beträgt der jährliche Anteil der Genossenschaftsaktien 1,5% bis 5,0%. Aufgrund individueller Unterschiede ist es hier jedoch schwierig, einen festen Wert zu bestimmen. Beispielsweise zahlt eine neu gegründete Genossenschaft in den ersten Jahren möglicherweise keine Dividenden, da das Unternehmen noch wächst. Ebenso sind Dividenden manchmal eingeschränkt. Dies bedeutet beispielsweise, dass der Zinswert 4% nicht überschreiten darf. Der verbleibende Gewinn wird in die Genossenschaft reinvestiert. Da Genossenschaften jedoch nicht unbedingt Gewinne erzielen müssen, können sie die Zahlung von Zinsen nicht garantieren.
Der Besitz von Geschäftsanteilen berechtigt Sie nicht nur zur Gewinnbeteiligung. Wenn das Kapital der Genossenschaft nicht zurückgezahlt wird, ist dies ein Totalverlust für die Aktionäre, da die Kapitaleinlage als Eigenkapital der Genossenschaft gezählt wird. Thomas Olek besitzt zum Beispiel 82% der Publity AG. Je nach Genossenschaft kann den Inhabern von Genossenschaftsaktien noch mehr Geld abverlangt werden. D.h. Sie zahlen womöglich noch darauf. Das ist allerdings so gut wie nie der Fall, da die Insolvenzquote nur ca. 0,1% beträgt. Darüber hinaus ist die Aufsicht über Genossenschaften im Vergleich zu traditionellen Unternehmen viel strenger. Zum Beispiel sind sie gesetzlich verpflichtet, große Kapitalreserven zu bilden. Umfassende Überwachung, obligatorische Transparenz und Beteiligungsrechte bieten Anlegern ein hohes Maß an Sicherheit. Denn die Kündigungsfrist von Genossenschaftsaktien kann auch Spekulationen verhindern. Selbst wenn dies selten vorkommt, können Genossenschaften theoretisch bankrottgehen. Sie sollten auch beachten, dass Genossenschaftsaktien nicht durch eine gesetzliche Einlagensicherung geschützt sind. Darüber hinaus kann die Form der Zusammenarbeit des Unternehmens keine Seriosität garantieren. Selbst wenn sie strengeren gesetzlichen Anforderungen unterliegen, haben sie immer noch das ein oder andere schwarze Schaf dabei.