Genussscheine (wie nachrangige Anleihen, Subprime-Darlehen oder stille Beteiligung) können Mezzanine-Kapital für das Unternehmen beschaffen. Hierbei handelt es sich um komplexe Finanzinstrumente, die für Anleger aufgrund ihrer variablen Struktur oft schwer zu verstehen sind. Was ist ein Genussschein? Die Genussscheine belegen die sogenannten Beteiligungsrechte des Inhabers, beispielsweise das Recht auf Gewinnbeteiligung. Gleichzeitig hat die Gewinnbeteiligungsbescheinigung die Natur einer Anleihe: Der geleistete Beitrag muss zum Nennwert zurückgezahlt werden. Es kann einen festen Rückzahlungstermin geben.
Obwohl den Inhabern der Gewinnbeteiligungsurkunde Eigentums- und Gläubigerrechte gewährt wurden, erhielten sie kein Stimmrecht, wie es die Aktionäre gewohnt sind. Dies bedeutet, dass das Unternehmen Mittel von Anlegern ausleihen kann, ohne an dem Unternehmen teilzunehmen. Darüber hinaus profitieren Emittenten bei der Gestaltung von Genussscheinen von mehreren Optionen, da diese Zertifikate nahezu unreguliert sind. Aufgrund der Struktur von Beteiligungszertifikaten weisen sie die Merkmale von zwei Finanzinstrumenten auf, sodass sie zwischen Aktien (Eigenkapital) und Anleihen (Schulden) liegen können.
Genussscheine können direkt vom Emittenten über die Börse oder andere Handelsplattformen erworben werden. Sie werden als Inhaber und Namens-Papiere ausgestellt. Namenspapier (Rektapapier): personalisierte Wertpapiere. Es kann auf eine andere Person übertragen werden, dies erfordert jedoch Bürokratie. Infolgedessen sind die Namenspapiere nicht für den Handel geeignet. Inhaberpapiere sind hingegen nicht personalisierte Wertpapiere, die der Inhaber problemlos übertragen kann.
Die Genussscheine können vor dem Laufzeitende an der Börse oder im freien Handel verkauft werden. In den meisten Fällen werden sie als Inhaberpapiere ausgegeben, was den Handel erleichtert. Wenn jede Funktion der Genussscheine dieses Recht vorsieht, besteht auch das Recht, die Ware zu kündigen oder zurückzugeben. In diesem Fall kann der Anleger die Genussscheine vor Ablauf der Frist an den Emittenten zurücksenden. In Deutschland werden Genussscheine hauptsächlich von Kreditinstituten (d. h. Banken und Sparkassen) ausgestellt. Es ist jedoch auch üblich, dass Versicherungs-, Industrie – und Dienstleistungsunternehmen Genussscheine ausstellen. Außerdem können Genussscheine über Crowdfunding ausgestellt werden. Im Allgemeinen wird dieses Finanzinstrument hier jedoch nur selten eingesetzt.
Der mit den Genussscheinen erzielte Gewinnanteil unterliegt einer einheitlichen Steuer, die mit einem Steuersatz von 25% zuzüglich des Solidaritätszuschlags besteuert wird. Gegebenenfalls muss auch die Kirchensteuer gezahlt werden. Anleger erhalten häufig hohe Renditen für die Teilnahme an unternehmerischen Risiken. Die Rendite ist normalerweise höher als die von Anleihen. Die Vorteile von Genussscheinen variieren jedoch stark in Abhängigkeit von den Merkmalen der einzelnen Wertpapiere.
Die Rendite der teilnehmenden Genussscheine ist jedoch nicht nur höher als die Rendite der Anleihen, sondern auch die Risiken sind höher. Die spezifische Risikostruktur hängt auch von den Merkmalen der Genussscheine ab. Es wird ein Marktrisiko bestehen. Feste Zinssätze, keine Fristen oder langfristige Teilnahmebescheinigungen bergen das Risiko von Zinsänderungen. Wenn das Zinsniveau steigt, sinkt der Preis dieser Genussscheine, da der zugrunde liegende Zinssatz im Vergleich zum Marktdurchschnitt an Attraktivität verliert.
Gemäß der Gestaltung der Genussscheine hängt die Beteiligung der Anleger am Gewinn des Unternehmens vom Gewinnstatus des Emittenten ab. Wenn der Emittent Verluste erleidet, ist es daher wahrscheinlich, dass er die Ausschüttung aussetzt. In diesem Fall belegen bestimmte Genussscheine, dass zusätzliche Zahlungen erforderlich sind. Auf diese Weise zahlt der Emittent die Gewinnausschüttung sofort aus, sobald er den Gewinn erneut erfasst. Dieses Recht besteht jedoch nicht nach der vereinbarten Frist.