Besonders in den letzten Monaten wird die eine oder andere Person in einem ruhigen Moment über ihr Erbe nachdenken. Die momentan unsichere Krisensituation kann zu einer allgemeinen Tendenz führen, die Erwartung einer Vererbung durch Vermögensübertragung im Laufe eines Lebens generell zu vermeiden. In den meisten Fällen sollte dies auch richtig sein, da sichergestellt werden sollte, dass Ihre Pflege immer Vorrang vor allen anderen Zielen des Nachfolgeplans hat. In einigen Fällen, insbesondere bei relativ großen Vermögenswerten, kann die Planung der Vermögensübertragung in den derzeit schwierigen wirtschaftlichen Zeiten neben einem erheblichen Risiko auch Möglichkeiten für die Schenkungssteuer bieten.
Bei der Übertragung von Wertpapieren wird es besonders deutlich, da sich der Wert des Schenkungsgegenstandes auf Grundlage eines strengen Stichtagsprinzips bei der Höhe der Schenkungssteuer auswirkt. Hat man zum Beispiel am Anfang des Börseneinbruchs 03. 2020 zu den damaligen niedrigen Kursen geschenkt, so ist dieser Stichtag ausschlaggebend für die Berechnung der Erbschaftsteuer. Eine spätere Kurswiederherstellung wird dies nicht ändern. Wenn der Durchschnittspreis des Dax-Wertes seit Mitte März 2020 um rund 40 % gestiegen ist und eine persönliche Zulage von 400.000 Euro pro Person für die Übertragung der Anteile an zwei Kinder verwendet wird, verfügen diese Personen bereits über ein Vermögen von 560.000 Euro. Selbst wenn die Wertschöpfung hinzugefügt wird, muss keine Erbschaftssteuer gezahlt werden. Wer in naher Zukunft erwartet, dass die Preise sinken, aber noch lange in Aktien investieren will, sollte heute „zum richtigen Zeitpunkt“ eine Schenkung vorbereiten.
In Anbetracht des Nachfolgeplans des Unternehmens kann die Covid-19-Pandemie dazu führen, dass ein geringerer Unternehmenswert verwendet wird. Zugegebenermaßen sollten die vom Gesetzgeber zur Bewertung vorgesehenen vereinfachten Kapitalisierungsverfahren (falls zutreffend) nicht zu einer Wertminderung der im Jahr 2020 übertragenen Unternehmen führen, da diese im Wesentlichen aus den Gewinnen der letzten drei Jahre (d. h. 2017-2019) abgeleitet werden. Alternativ können Steuerzahler regelmäßig fachkundige Unternehmensbewertungen gemäß den Bestimmungen des Bewertungsstandards S1 durchführen. Auch wenn die vergangenen Daten des Unternehmens der Ausgangspunkt für die Bewertung sind, müssen sie unter Berücksichtigung der Zukunftsaussichten und der damit verbundenen niedrigeren Gewinnerwartungen angepasst werden. Da die Covid-19-Pandemie in vielen Branchen zu einem erheblichen Anstieg des Marktrisikos geführt hat, kann dies zu einer erheblichen Wertminderung des Unternehmens führen.
Ob der geringere Wert der Übertragung des Beteiligungsrechts des Unternehmers tatsächlich Steuervorteile bringt, erfordert jedoch eine detaillierte Untersuchung der Einzelfälle. Ein niedrigerer Unternehmenswert kann sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben. Ein positiver Effekt eines niedrigerer Wertes weist auf eine niedrigere Steuerbemessungsgrundlage hin, was besonders wichtig ist, wenn die Befreiung für den Erwerb von Unternehmensanteilen nicht genutzt oder zumindest nicht vollständig freigestellt werden kann. Da Steuersätze schrittweise nach Wertstufen konstruiert werden, können sie außer dem Vorteile haben.
Andererseits ist es schwieriger, die möglichen negativen Auswirkungen eines niedrigeren Unternehmenswerts zu bestimmen. Sie resultieren nur aus äußerst komplexen Erbschaftssteuerbefreiungen. Ein niedrigerer Unternehmenswert kann dazu führen, dass es Probleme gibt die sogenannte 90 % Grenze einzuhalten. Es gibt nämlich nur dann eine “Verschonung”, wenn dieses Limit nicht überschritten wird. Vergleichen Sie das verwaltete Gesamtvermögen mit dem Unternehmenswert. Wenn die Quote 90 % überschreitet, wird der Vorteil von Anfang an ausgeschlossen.