Im Januar ist die überarbeitete Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) in Kraft getreten, und sie bringt bedeutende Veränderungen für Privatanleger mit sich. Diese Verordnung wurde ursprünglich 2015 eingeführt, um institutionellen und privaten Anlegern in der EU die Möglichkeit zu bieten, in langfristige, illiquide Anlagen wie Infrastrukturprojekte, Immobilien, private Beteiligungen und andere alternative Vermögenswerte zu investieren. Doch die strengen Vorschriften und Zugangshürden der ursprünglichen ELTIF-Verordnung hatten dazu geführt, dass diese Anlageform für viele Privatanleger unattraktiv blieb.
Mit der überarbeiteten ELTIF-Verordnung hat sich dies nun geändert. Die Neufassung erleichtert es insbesondere Privatanlegern, in sogenannte „verbriefte Sachwerte“ zu investieren, also in Vermögenswerte, die in handelbare Wertpapiere umgewandelt wurden. Dazu gehören beispielsweise Immobilien oder Infrastrukturanlagen, die in einem Fonds zusammengefasst und verbrieft werden. Diese Neuerungen sorgen nicht nur für einen leichteren Zugang zu alternativen Investments, sondern auch für eine Belebung des Marktes. Eine der zentralen Änderungen betrifft die Mindestanlagesummen. Während in der ursprünglichen Verordnung hohe Einstiegshürden in Form von Mindestinvestitionen galten, wurden diese Hürden nun gesenkt. Das bedeutet, dass Privatanleger mit kleineren Beträgen in ELTIFs investieren können, was den Zugang zu dieser Anlageklasse erheblich erleichtert. Diese Maßnahme wurde getroffen, um das Potenzial des Privatkundenmarktes besser zu nutzen und mehr Kapital in langfristige und gesellschaftlich relevante Projekte zu lenken.
Ein weiterer wesentlicher Punkt der Überarbeitung ist die erhöhte Flexibilität der Fonds. Die neuen Regeln erlauben es den Fondsmanagern, eine breitere Palette von Vermögenswerten zu erwerben und das Portfolio der Fonds diversifizierter zu gestalten. Dies führt nicht nur zu einer verbesserten Risikostreuung, sondern auch zu einer attraktiveren Rendite für die Anleger. Die Regulierungsbehörden haben erkannt, dass eine gewisse Flexibilität notwendig ist, um den Markt für langfristige Investments zu dynamisieren und an die Bedürfnisse der Investoren anzupassen. Darüber hinaus wurden auch die Transparenzanforderungen für ELTIFs verschärft. Die Anleger müssen jetzt klar und umfassend über die Risiken und potenziellen Renditen informiert werden, bevor sie eine Investition tätigen. Dies stärkt das Vertrauen der Anleger und trägt zur Professionalisierung des Marktes bei. Die erhöhten Transparenzanforderungen tragen auch dazu bei, das Image der ELTIFs als sichere und seriöse Anlageform zu fördern, was wiederum dazu führt, dass mehr Anleger den Schritt in diese Anlageklasse wagen.
Insgesamt sorgen die neuen Regeln der überarbeiteten ELTIF-Verordnung für einen deutlichen Schwung im Markt für alternative Investments. Die niedrigeren Zugangshürden, die größere Flexibilität bei der Asset-Auswahl und die verbesserten Transparenzvorschriften machen ELTIFs zu einer attraktiven Option für Privatanleger, die nach langfristigen und stabilen Renditen suchen. Die Reform könnte daher nicht nur den Markt für verbriefte Sachwerte erheblich beleben, sondern auch dazu beitragen, dass mehr privates Kapital in nachhaltige und zukunftsweisende Projekte fließt. Damit stellt die überarbeitete ELTIF-Verordnung einen wichtigen Schritt in Richtung einer stärkeren Beteiligung privater Anleger am Aufbau und der Entwicklung wichtiger Infrastruktur- und Immobilienprojekte in Europa dar.